superstition,
die
;
oft lat. Flexion;
über das
Frz.
() aus
lat.
superstitio
›Scheu, Aberglaube‹
(
Georges
2, 2949
).
›Aberglaube, religiöser Glaube, konfessionelle Überzeugung, generell jede rational nicht als begründbar erachtete Vorstellung anderer, die den eigenen Leitideen und Handlungmaximen widerspricht und in polemischen Auseinandersetzungen zur Diskriminierung eines Gegners beizutragen vermag‹.
Syntagmen
(die) s. leren / füren / mindern, mit einer krone decken
;
die s
. (Subj.)
jm. misfallen
;
j. in s. verfallen sein, etw. in die s. kommen
›zum Aberglauben ausarten‹.
Wortbildungen:
superstitios
(dazu bdv.: ).

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Superstitio. Mißglaub aberglaub superstition. Supersstitiosus. Abergleubig superstitioß.
Luther, WA (
1536
/
9
):
Uber das, so ist auch ein Misbrauch jnn den Stationirern des heiligen Geistes, Sanct Antonij und andern der gleichen, welche die Bawren und einfeltigen betriegen und sie mit unzelichen Superstition und Misglauben verwirren.
Stambaugh, Milichius. Zaubert.
16, 22
(
Frankf./M.
1563
):
Beyfuͦß ist zu vilen gebrechen nutzlich / Es ist aber inn die Superstition kommen / da es von etlichen auff gewissen tagen und stunden gegraben / und kolen darunder gesucht werden die Febres damit zu vertreiben.
Sachs (
Nürnb.
1539
):
Der sehst deckt mit ir [weib] kron | Sein superstition.
Ebd. (
1541
):
Die zung vol gleißnerey auch steckt, | Die zung lehrt superstition.
Rot
354
(
Augsb.
1571
):
Superstition, Aberglauben / Aposteutzlerey ketzer glaub / falscheit im glauben.
Vgl. ferner s. v. , , , .