streue,
die
.
›als Viehstreu, wohl auch als Futter dienendes Stroh oder kleineres Strauchwerk‹;

Belegblock:

Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1641
/
7
):
was man zuͦ ströüwen höüwet, daruf soll niemands nüt besetzen.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen (
halem.
,
1654
):
ein zimlich moßig stük land, so dem kloster, etwelche streüwe darauß zu nemmen, zudient und zugehördt, als will ich
[der Richter]
daßelbig, die nuzung als dienstliche streüwi [...] darvon zu nemmen, dem kloster hiermit lauter vorbehalten und gefristet haben.
Maaler (
Zürich
1561
):
Die Stroͤuwe. Stratum. Ein Stroͤuwe machen.