statfinden,
V., unr. abl.
›sich vollziehen, stattfinden, sich ereignen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 3, 7, 7, (V.) 4, 3, 5, (V.) 3, 7, 28, 1.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
135, 2848
(
Magdeb.
1608
):
Als denn bitt ich erstlich vmb gnad / | Wil die auch gar nicht finden stath / | So wehr ich mich ohn alle schewe.
Dietrich. Summaria
25v, 22
(
Nürnb.
1578
):
Wo aber solche heimliche oder oͤffentliche vermanung stat findet.