ritterzerung,
die
.
›Zehrgeld für eine in (militärischem) Dienst stehende arme Person‹; tendenziell ironisch-abwertend;
vgl. 7.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Lippert, UB Lübben
2, 216a, 26
(
osächs.
,
1524
):
2 ar. g. einem scharffrichter ein ritterzcerung gegeben dinstag in Osterfeyertagen.
Sachs (
Nürnb.
1563
):
[ain armer lanczknecht] Fiel auch die lewt an auf der strasen, | Ein ritter-zerung im zu lassen.