ringmauer,
die
;
-Ø/ringmauren
.
›ringförmig eine Siedlung (meist eine Stadt und damit einen städtischen Rechtsbereich, häufig auch eine Burg, ein Kloster) oder einen Kirchhof umschließende Außenmauer mit Schutz- und Grenzfunktion‹; speziell: ›Befestigung, Schutzwall‹; vgl. (
der
) 4, (
die
) 1; 2.
Phraseme:
armut
(Subj.)
eine gute ringmauer sein
›Armut guten Schutz vor Dieben bieten‹.
Bedeutungsverwandte:
, 1, 2, , 5, ; vgl. 2,
1
1, ,
1
1.
Syntagmen:
die ringmauer abbrechen,
[wo] (z. B.
an der stat, an den gräben
)
bauen, das wasser
(Subj.)
die r. hinfüren
;
die r
. (Subj.)
x meilen weit begreifen
;
etw
. (Subj.)
an der r. stehen, j. die tore an der r. zuschlagen, eine stat
(Subj.)
ane r. (nicht) bestehen, fest bleiben mögen, j. einen brenofen in dem baumgarten an die r. machen, x tausend häuser
(Subj.)
in der r. sein, x tausend menschen
(Subj.)
in
›innerhalb‹
der r. sterben, etw
. (z. B.
das bruch, die vorstätte
)
zu der stat in eine neue r. begreifen, die stat
(Subj.)
inner der r. verbrennen
;
die r. einer stat
;
die r. zu
[+ Name einer Stadt];
die innere r
.;
die dächer / gänge an der r
.

Belegblock:

Große, Schwabensp. (Hs. ˹
nd.
/
md.
,
um 1410
˺):
her sol de rink muͦren abe brechen oder de blanken unde den graben zuͦ vuͦllen.
Luther, WA (
1524
):
Jr Rinckmaur und Grentze wendet, | Da die weite Welt sich endet.
Koeniger, Sendgerichte (
mosfrk.
,
1640
):
Darneben sol dass kirchspil die rinkmaur umb den kirchhoff im bau halten und den pastor weisen, wer darauf zu grasen.
Dedekind/Scheidt. Grob.
89, 32
(
Worms
1551
):
daß kein kunst on gewisse Regel / maß / vnd ordnung / weniger dann ein Statt on rinckmauren lang bestehen / vest bleiben [...] mag.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
15. Jh.
):
darnach [...] kam ein ander grosser sterb, [...] man schecz [...], daz mer wen 10 tauset menschen sturben zu Nurmberg in der rinckmaur.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
sie vorchten, das waßer wurd die rinkmaur hinfuern und muesten all verderben.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Armut ist ein gute Ringmaur / vnd macht sicher fuͤr Dieb.
Joachim, Marienb. Tresslerb. ;
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Vetter, Schw. zu Töß ;
Bremer, Voc. opt.
5034
;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ;
Vorarlb. Wb.
2, 737
;
Vgl. ferner s. v. , (V.) 18; 20, (Präp.) 1, (Adj.) 2.