rigel,
die / der
.
›Untergliederung einer Gemeinde‹, auch ›sich daraus ableitende Geländebezeichnung‹; ütr.: ›Versammlung und Gericht dieses Gemeindeteils‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 4.
Wortbildungen:
rigeler
›Mitglied der Versammlung einer Rigel‹ (a. 1458),
rigelgenus
›Nutzung landwirtschaftlicher Flächen einer Rigel‹ (15. Jh.),
rigelhut
›Hütewesen einer Rigel‹ (15. Jh.),
rigelrecht
›Rechtsordnungen einer Rigel‹ (a. 1458).

Belegblock:

Rwb  f. (
15.
/
16. Jh.
).