richterstul,
der
.
›Stuhl, auf dem der Richter während der Gerichtsverhandlung sitzt‹; häufig metonymisch: ›Richteramt, Gericht‹; speziell auch: ›Jüngstes Gericht‹;
vgl. 1; 2, 9.
Bedeutungsverwandte:
16, I, 4, I, 1, ; vgl. 1, 1.

Belegblock:

Luther, WA (
1545
):
Cayphas, der sich als ein Richter auff den Richterstul gesetzet hat.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
Es dedencks nur ein jedweder gar wohl / daß wir allesampt fuͤr dem Richterstul deß ewigen Gottes erscheinen werden.
Aber diß alles / wird sich an jenem grossen Tage vor dem Richter / stul deß Allerhoͤchsten viel klaͤrer offenbahren.
Voc. Teut.-Lat.
bb jr
(
Nürnb.
1482
):
Richterstul des hellischen richters.
Franck, Klagbr.
229, 33
(˹wohl
Nürnb.
˺
1529
):
Zu dem gepürt nachmals keinem verbanten fuͤr dein gericht vnd richterstuͦl zutreten.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
Wann dich der Todt im Bethlein streckt, | Groß forcht der Richterstul erweckt, | Gedenck daß GOtt wird rechnung machen.
Morrall, Mandev. Reiseb.
23, 21
(
schwäb.
,
E. 14. Jh.
):
da wonat kúng Soldan in sinem castell, und da ist sin richter stuͦl in gar ainer schoͤnen burg.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
hett ain jeder herr die zwelf taffeln bei im und ainen besundren richterstul, also daß zwelf gerichtstätt zu Rom warend.
daß sie die alten, erlichen ämpter sampt dem richterstule der gerechtigkait entehret [...] haben.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Banck / Richterstul / iudicium, locus iudicij.