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revers,
der
;
–/-Ø
oder
-alien
;
aus
mlat.
reversum
›Antwort‹
().
›schriftliche Erklärung von Personen oder Institutionen, mit der eine rechtsgültige Aussage getroffen wird‹; häufig speziell: ›Verpflichtungserklärung‹ (von Besitz- oder Lehensrechten).
Gewisse Beleghäufung in Rechts- und Wirtschaftstexten des Wobd. / Oobd.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
j. einen r. verfertigen / versiegeln / wiedergeben, vom rat empfangen, über / von sich geben, jm. einen r. bezalen / jm. schicken, die revers
(Pl.)
nicht schuldig sein sollen
;
einen reversbrief gegen einen r. ausstellen
;
der r. verändert werden
;
j. des reverses halber herkommen, pfennige in den r. geben
;
der r. um ein lehen, von jm., der priester / stat
;
der alte / einige / unziemliche / versiegelte r
.;
die abnötigug der reversalien
.
Wortbildungen:
reversbrief
(dazu bdv.: ),
reversieren
›jn. schriftlich (zu etw.) verpflichten‹ (dazu bdv.: ).

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
Dw solst eyn reverßbriff er wider geben [...]. Das ist die loßung und bekentniß.
Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
,
3. Dr. 14. Jh.
, Hs.
2. H. 16. Jh.
):
[nach] ußwisunge [...] solicher bribe unde reversbribe, di auch di burger unde di stat von Limpurg von dem stifte [...] dargen hetten.
Schottenloher, Flugschrr.
34, 9
(
Mainz
1523
):
soͤllen sie ir gebuͦrlich versigelt Reversz [...] dem gestrengen herrn [...] schicken.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
Do hatten die (thumherren) [...] gesagt, sie [...] könten am rathe nicht erlangen, das der revers verendert möchte werden, sondern wolde wir pfenner in den revers gehen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 748, 45
(
schwäb.
,
1570
):
deßgleichen so ainer oder mehr ainen oder mehr bestandbrief annehmen oder ainichen revers von sich geben [...], der [...].
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1599
, Hs.
17. Jh.
):
weil si gegen dem herrn und lantsfiersten reverzirt sein von der herrschaft nichts entziehen zu lassen.
Wopfner, Bauernkr. Tirol (
tir.
,
1525
):
Es sol aŭch der pawman dem herrn die revers zŭ betzaln nicht schŭldig sein.
Opel, a. a. O. ;
Schottenloher, a. a. O.
37, 4
;
Vock, Urk. Hochst. Augsb.
305, 18
;
Müller, Alte Landsch. St. Gallen ;
Gehring, a. a. O.
140, 16
;
Schib, Urk. Laufenb.
363, 39
;
Zingerle, Inventare ;
Wopfner, a. a. O. ;
Schulz/Basler
3, 401
f.