restitution,
die
;-Ø/-es
(lat. Flexion);1.
›Wiederherstellung eines vorigen Zustandes‹; speziell: ›Verfahren, Prozess der Wiedereinsetzung in einen Besitz, in ein Recht o. Ä.‹; auch: ›Widerspruch gegen ein Urteil‹.Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte sowie Chroniken.
Syntagmen:
r. begeren / bitten / erlangen / fordern, jm. r. geben
; die r
. (Subj.) jm zustehen
; j. / etw
. (Subj.) mit r. beladen / beschwert sein, j. um r. einkommen, zur r. angehalten werden
; die r. der vorigen administration
; die r. wieder das urteil
; die beschehene / billiche r
.Belegblock:
Ja das ist die Schoͤne, Heilige Kirche, die noch thuͤren sich Heilig rhuͤmen, der Kirchen guͤter fuͤr jr eigen achten, Und restitution fordern.
damit der entsetzt durch gebürliche hülf deß rechten zu billicher restitution deß seinen fürderlich widerumb kommen möge.
Ebd.
274, 27
: Von restitution wider die urtheyl deß cammergerichts.
Ebd.
275, 2
: Wo aber jhe eyniche parthey die restitution auß rechtmessigen erheblichen ursachen zu bitten vorhett, sol dasselbig articulatim geschehen.
Der erb so mit restitucion beschwert ist / mag nichts endern.
Also haben sie auch die schwere bürdin der regierung nach beschehner restitution wider aus schuldiger gehorsam auf sich laden muessen.
2.
›Zyklus, Umlauf‹ (auf den Phasenzyklus von Himmelskörpern bezogen).Belegblock:
Es sind aber aller Planeten restitutiones, umb desto bessere angewoͤhnung allhier versamlet beygefuͤgt.