replicieren,
V.;
aus
lat.
replicāre
›zurück-, wieder auseinanderfalten; etw. wieder aufrollen‹
;
›dagegen einwenden, eine Replik machen‹ (
Georges, Neub.
2, 4138
).
›etw. wiederholen, erneut äußern‹; ›etw. entgegnen‹; vorwiegend speziell rechtssprachlich: ›in einem rechtlichen Verfahren als Kläger eine (auch mit der Absicht der Verzögerung vorgetragene) Gegenrede (Replik) zu den Einwendungen des Beklagten vorbringen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 1, 1, (V.).
Wortbildungen:
˹
replication
,
replicierung
,
replik
˺ ›Gegenrede des Klägers gegen Einwendungen des Beklagten im rechtlichen Verfahren‹ (dazu bdv.: , 3),
replikant
›Kläger, der eine Replik gegen die Einlassung des Beklagten vorbringt‹ (a. 1555).

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu. (
rhfrk.
1523
):
daß kein seel in der hell von den teufeln harter geplagt mög werden, dann wann ein armer den [...] advocaten [...] zuͦ teil wirt, dann da sint so vil action, exception, replik, duplik [...] dilation [...], also daß kein entledigung ist.
Köbler, Ref. Franckenfort
32, 9
(
Mainz
1509
):
Vnd nach solchen exceptionibus / will dan der jhene / so die gezügen gefürt / oder brieff oder instrumenta jngelegt hat / darwidder repliciren sall jme vnd dargegen dem widderteil duplicas [...] vergünt werden.
Laufs, Reichskammergo.
236, 2
(
Mainz
1555
):
[
dem kleger
ist gestattet
zu repliciren biß zu der sechsten audientz
, dann soll]
alßbalt nach ubergebner replication durch beyde theyl uff denselben oder nechtsvolgenden gerichtßtag beschlossen werden.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
82, 36
(
thür.
,
1474
):
irkennen wir abir, daz Bartel Rysener keyne nachrede addir replicerunge habin magk.
Pfeiffer-Belli, Murner. Kl. Schrr.
8, 85, 17
(
Straßb.
1522
):
so hastu in dissen deinem vnsinnigen buͦch widerumb replitiert wider des künigs verantwuͦrten.
Rot
347
(
Augsb.
1571
):
Replicirn, Ein ding auß einander thuͦn / auffhalten / ein ding wider aͤfern [...] widerhollen. Jtem sein schlußred / mit bewernuß [...] beweisen / vnd die gegenred ableinen.
Köbler, Ref. Wormbs
60, 14
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Schulz/Basler
3, 323
;