relation,
die
;–/-tien
; auch lat. Flexion;1.
›Bericht‹; auch: ›Berichterstattung‹; überwiegend speziell: ›offizieller Bericht über Rechtsangelegenheiten, Vorgänge bei Gericht, Akteninhalte u. dgl.‹.Seit der 1. H. des 16. Jhs.; vorwiegend Rechtstexte.
Syntagmen:
die r. verhindern, (jm.) eine r. tun, jm. die r. glauben
; die r
. (Subj.) geschehen
; der r. glauben
; jn. mit der r. bemühen
; die r. des statknechtes
(gen. subjectivus), der ganzen sache
(gen. objectivus); die langweilige / mündliche / schriftliche / vergebliche r
.Belegblock:
[
der Sindicus hat]
Eynem Rathe eyne langkweylige Relacion gethan. Ich wil zu jhme gehen, Vnd jhme Relation thun, so gut ichs behalten können.
an des cammergerichts botten nit wenig, sonder vil gelegen, angesehen, daß inen in iren relationibus geglaubt und darauf [...] die proceß wider die ungehorsamen [...] angestelt werden.
andere relation geschiehet von einer grossen *Sonne*⸗finsterniß.
[die Visitatoren sollen]
aller irer verrichtung zu irer anhaimbskonft schriftliche relation thuen.2.
›Beziehung, Verhältnis‹; hier speziell von Personen im Sinne von Verwandtschaft.Belegblock:
di meistere sprechin daz nicht inist daz undirscheit mache unter den personen wan di relacien, daz ist vaderschaft und sonschaft.