regung,
die
.›(innere, geistige) Bewegung‹; im Einzelnen: ›Kraft, Beweggrund, Antrieb (e. P. durch jn. / etw.)‹; ›Ergriffenheit des Menschen und seiner Seelenkräfte, Anteilnahme, Empfindungsfähigkeit‹; zu
1
(V.) 1.17. Jh.
Syntagmen:
die r. des geistes
(gen. subjectivus), die r. des erbarmens
(gen. objectivus); die menschliche / natürliche r
.Belegblock:
wuͤrstu auch mitleidend / und fuͤhlestu noch endlich in deinem herzen einige regung des erbarmens?
ein Poete kan nicht schreiben wenn er wil / sondern wenn er kan / vnd jhn die regung des Geistes [...] treibet.
Logau. Abdank.
165, 7
; ‒
Vgl. ferner s. v. .