regung,
die
.
›(innere, geistige) Bewegung‹; im Einzelnen: ›Kraft, Beweggrund, Antrieb (e. P. durch jn. / etw.)‹; ›Ergriffenheit des Menschen und seiner Seelenkräfte, Anteilnahme, Empfindungsfähigkeit‹; zu
1
(V.) 1.
17. Jh.
Bedeutungsverwandte:
3; 4, 1; vgl. 3, 2, (
das
) 2.
Syntagmen:
die r. des geistes
(gen. subjectivus),
die r. des erbarmens
(gen. objectivus);
die menschliche / natürliche r
.

Belegblock:

v. Ingen, Zesen. Ros.
106, 28
(
Hamb.
1646
):
wuͤrstu auch mitleidend / und fuͤhlestu noch endlich in deinem herzen einige regung des erbarmens?
Opitz. Poeterey
11, 20
(
Breslau
1624
):
ein Poete kan nicht schreiben wenn er wil / sondern wenn er kan / vnd jhn die regung des Geistes [...] treibet.
Vgl. ferner s. v. .