regres,
der
;
aus
lat.
regressus
›Rückkehr; Ersatzanspruch‹
(
Georges, Neub.
2, 4109
).
›Ersatzanspruch; Anspruch auf Rückgabe, Erstattung einer erbrachten Leistung oder gelieferten Sache‹.
Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
, .

Belegblock:

Krebs, Prot. Konst. Domkap. Protokoll
8227
(
nalem.
,
1524
):
es sye durch offen instrumenten [...], das im der Dietenhaimer cediert, auch die marggraffen dem regreß renunciert haben, so wellen herren vom capitel yetzo zu niessung der frucht vff vnd angenomen haben.
Rot
346
(
Augsb.
1571
):
Regress, Widergang / zugang / das ist / so einer etwas vbergibt / vnd jm vorbehelt / das er zu dem selben wider mag kommen / wenn jn gelust.
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 145
.