regres,
der
;›Ersatzanspruch; Anspruch auf Rückgabe, Erstattung einer erbrachten Leistung oder gelieferten Sache‹.
Rechtstexte.
Belegblock:
es sye durch offen instrumenten [...], das im der Dietenhaimer cediert, auch die marggraffen dem regreß renunciert haben, so wellen herren vom capitel yetzo zu niessung der frucht vff vnd angenomen haben.
Regress, Widergang / zugang / das ist / so einer etwas vbergibt / vnd jm vorbehelt / das er zu dem selben wider mag kommen / wenn jn gelust.