referentialapostel,
der
.›Schreiben eines Unterrichters an den Oberrichter, in dem diesem die Statthaftigkeit einer Apellation zur Entscheidung überlassen wird‹;
Belegblock:
soll eynem jeden appellanten [...] durch den oder die richter in voriger instantzen in antwurtung und gebung der refutatorien oder reverential-aposteln [...] angesetzt [...] werden.