referentialapostel,
der
.
›Schreiben eines Unterrichters an den Oberrichter, in dem diesem die Statthaftigkeit einer Apellation zur Entscheidung überlassen wird‹;
Bedeutungsverwandte:
; vgl. 2, 2.

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo.
209, 12
(
Mainz
1555
):
soll eynem jeden appellanten [...] durch den oder die richter in voriger instantzen in antwurtung und gebung der refutatorien oder reverential-aposteln [...] angesetzt [...] werden.