rechtssache,
die
;
–/-n
.
›von einem Gericht zu entscheidende Rechtsangelegenheit, juristischer Streitfall, Konflikt‹; im auch metonymisch für: ›Schriftstück über einen Rechtsstreit‹; vgl. (
das
) 13.
Wobd. / oobd.
Bedeutungsverwandte:
, , (
die
) 3; vgl. .
Syntagmen:
die / eine r. ausfüren / behaupten
›gewinnen‹
/ erhalten / fürnemen / gewinnen / rechnen / schreiben / siegeln / urteilen / verlieren / verzeichnen, anhängig machen, gegen jn. füren
;
in rechtssachen urteil nach dem verstande sprechen, in der r. auf etw. dringen, jm. in rechtssachen unrecht geschehen, die parteien mit iren rechtssachen fürdern
;
die r. an klage / rüge, an urteilen
;
die billich gefürte / geklagte / schwebende / unvertragene r
.;
der artikel in der r., der beistand in rechtssachen
.

Belegblock:

Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1571
):
rechtssachen, das malefiz und andere derglychen väl belangend.
Maaler (
Zürich
1561
):
Die Raͤchtsach verlieren vnd nit behoupten. [...]. Sein Raͤchtsach erhalten vnd gwünnen.
Rechtsach oder rechtshandel. Dica. Fürnemlich auff ein artickel in der Rechtsache tringen.
Rot
287
(
Augsb.
1571
):
Aduocation, Beystandt in Rechts sachen.
Ebd.
322
:
Iudication. der span vnnd artickel darüber recht zu sprechen ist / die recht sach.
Rauwolf. Raiß
45, 5
([
Lauingen
]
1582
):
Dieweil dann also vilent / sonderlich in Rechts sachen [...] groß vnrecht geschicht.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
36, 8
(
mslow. inseldt.
,
1606
):
Ehr aber diśe rechtsśach den 6 Marty fürgenomben iśt der kirchenvater śambt der ganzen gemain [...] furgetretten, vnd baten śtarckh, Man śolte diśe śach ohne recht vergleichen.
Rintelen, B. Walther
24, 7
; 8;
Grothausmann, a. a. O.
8, 14
;