rechtssache,
die
;–/-n
.›von einem Gericht zu entscheidende Rechtsangelegenheit, juristischer Streitfall, Konflikt‹; im auch metonymisch für: ›Schriftstück über einen Rechtsstreit‹; vgl. (
das
) 13.Wobd. / oobd.
Syntagmen:
die / eine r. ausfüren / behaupten
›gewinnen‹ / erhalten / fürnemen / gewinnen / rechnen / schreiben / siegeln / urteilen / verlieren / verzeichnen, anhängig machen, gegen jn. füren
; in rechtssachen urteil nach dem verstande sprechen, in der r. auf etw. dringen, jm. in rechtssachen unrecht geschehen, die parteien mit iren rechtssachen fürdern
; die r. an klage / rüge, an urteilen
; die billich gefürte / geklagte / schwebende / unvertragene r
.; der artikel in der r., der beistand in rechtssachen
.Belegblock:
rechtssachen, das malefiz und andere derglychen väl belangend.
Die Raͤchtsach verlieren vnd nit behoupten. [...]. Sein Raͤchtsach erhalten vnd gwünnen.
Rechtsach oder rechtshandel. Dica. Fürnemlich auff ein artickel in der Rechtsache tringen.
Aduocation, Beystandt in Rechts sachen.
Ebd.
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: Iudication. der span vnnd artickel darüber recht zu sprechen ist / die recht sach.
Dieweil dann also vilent / sonderlich in Rechts sachen [...] groß vnrecht geschicht.
Ehr aber diśe rechtsśach den 6 Marty fürgenomben iśt der kirchenvater śambt der ganzen gemain [...] furgetretten, vnd baten śtarckh, Man śolte diśe śach ohne recht vergleichen.