rechtschuldig,
Adj.;
in der Regel subst.1.
›eines Vergehens zu Recht beschuldigt; rechtlich wie rechtmäßig eines Vergehens überführt; wahrhaft verantwortlich für ein Vergehen‹; vgl. (Adj.) 4; 10.Syntagmen:
der rechtschuldige Harmodius, die rechtschuldige hexe
; subst.: den rechtschuldigen bringen / ernennen / fangen / verschweigen
; j. der rechtschuldige sein
; die rechtschuldigen jm. entgehen
; der rechtschuldige eines lasters
.Belegblock:
daß der Teuffel [...] mit allen Kraͤfften suche [...], den wahrhafftigen vnd rechtschuldigen dieses Lasters / die sicherheit zu wegen zubringen / den vnschuldigen aber daß verderben vber den Hals zu ziehen.
das ist einmal gewiß / daß der jenige Richter welcher anderster nicht / alß auff die betruͤgliche Besagungen der rechtschuldigen Hexen gehen will / vielmehr der boͤsen verschonen [wird].
do brochte man den rechtschuldigen, der das fur mittenander hatte geleyt.
ist er bald aus hertzlicher erbarmunge hinzu getreten / jn mit seinem Leib vnd Leben zu erretten / Hat jn entschuldiget / vnd gesaget / Er selbs sey der Rechtschuͤldige.
Die rechtschulding sind mir entgangen.
daz si die geburt einem andern gab denn dem rechtschuldigen, der sich selb wol unschuldig seite der sache.
die oben rechtschuldigen Harmodius und Aristogiton mit irem anhang erwürgten Hipparchum.
Voc. Teut.-Lat.
aa vv
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