recesgeld,
das
.
›vierteljährlich dem Bergamt zu entrichtende Abgabe von einem Bergwerkseigentum‹; vgl. 2; 3, zu (
das
) 4.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1640
):
unserem bergambt [...] seine recessgelder, als alle quartal drei thaler [...] abzuführen.