rauchfang,
der
;-Ø/-e
+ Uml.›Rauchabzug; Kamin; Schornstein‹; metonymisch für den abgabepflichtigen Haushalt mit eigener Feuerstätte (vgl. ,
der
, 5); zu (der
) 1.Überwiegend oobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Belegblock:
und hiet ouch einen rauchfank an dem ekke, das do stiess an desselben hern Jacobs haus.
ain rörn oben aushin als ainen rauchfangk.
Erstlichen sol ain jeder burger [...] füersehung thuen, damit dieselben rauchfeng vnnd feurstett rain, sauber vnnd der massen gemacht vnnd gehalten [...] werden.
Ebd.
103, 49
: daß solche viertlmaister [...] liecht, pfannen, pechkhränczen, feuerhäggen, laittern, rauchfeng [...] bey den feuerstetten [...] nit verstattet werden fleissige achtung zugeben schuldig.
von jedem rauchfang, so außer der tächer seynd im ganzen land [...] ein Gulden zu reichen ist.