rauchfang,
der
;
-Ø/-e
+ Uml.
›Rauchabzug; Kamin; Schornstein‹; metonymisch für den abgabepflichtigen Haushalt mit eigener Feuerstätte (vgl. ,
der
, 5); zu (
der
) 1.
Überwiegend oobd.; Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
, , , , .

Belegblock:

Uhlirz, Qu. Wien (
moobd.
,
1373
):
und hiet ouch einen rauchfank an dem ekke, das do stiess an desselben hern Jacobs haus.
Ebd. (
1445
):
ain rörn oben aushin als ainen rauchfangk.
Wutzel, Rechtsqu. Eferding
99, 31
(
moobd.
,
1604
):
Erstlichen sol ain jeder burger [...] füersehung thuen, damit dieselben rauchfeng vnnd feurstett rain, sauber vnnd der massen gemacht vnnd gehalten [...] werden.
Ebd.
103, 49
:
daß solche viertlmaister [...] liecht, pfannen, pechkhränczen, feuerhäggen, laittern, rauchfeng [...] bey den feuerstetten [...] nit verstattet werden fleissige achtung zugeben schuldig.
Starzer, Qu. Wien (
moobd.
,
1642
):
von jedem rauchfang, so außer der tächer seynd im ganzen land [...] ein Gulden zu reichen ist.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1568
):
welche rauchfänk aber durch die tächer nit kinden ausgefüert werden.