ratstag,
der
;rat|tag
.›Tag, an dem Sitzungen, Beratungen, Anhörungen, Schiedssprüche usw. eines städtischen Rates stattfinden; Tag der regelmäßigen Zusammenkunft eines städtischen Rates‹; metonymisch: ›Sitzung, Zusammenkunft des Rates‹; vgl. (
der
) 5; 6, 6; 9.Rechts- und Wirtschaftstexte.
Belegblock:
wo sie [die fürsprechen] vff ein Rats tag vor den Rats fründen yemants das wort theten / So sollẽ sie .vviij. heller [...] nemen.
Weñ nuͦn die klag geschehen / vnd der antwuͦrter nit erstmals gefasset ist / antwuͦrt zuͦ geben / So sol im [...] zil vnd tag biß vff den nechsten Rats oder Gerichts tag [...] gesetzt werden.
dieweil wir unsern underthonen uns meniglichen zue guetem wochenlich rats- oder verhörtag angesetzt haben. darauf denn jeder sein nottwendigkait fürbringen mag.
Es solle auch mein vnnd meiner erben stattrichter samt dem rath wochentlich ainen rathtag halten vnnd alles, was zuhanndlen vonnötten [...], mit getrewen vleiß anhörn vnnd abhandlen.