ratstag,
der
;
auch ohne Fugenelement:
rat|tag
.
›Tag, an dem Sitzungen, Beratungen, Anhörungen, Schiedssprüche usw. eines städtischen Rates stattfinden; Tag der regelmäßigen Zusammenkunft eines städtischen Rates‹; metonymisch: ›Sitzung, Zusammenkunft des Rates‹; vgl. (
der
) 5; 6, 6; 9.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
1, .

Belegblock:

Köbler, Ref. Franckenfort
90, 6
(
Mainz
1509
):
wo sie [die fürsprechen] vff ein Rats tag vor den Rats fründen yemants das wort theten / So sollẽ sie .vviij. heller [...] nemen.
Ders., Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
Weñ nuͦn die klag geschehen / vnd der antwuͦrter nit erstmals gefasset ist / antwuͦrt zuͦ geben / So sol im [...] zil vnd tag biß vff den nechsten Rats oder Gerichts tag [...] gesetzt werden.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 334, 32
(
schwäb.
,
1603
):
dieweil wir unsern underthonen uns meniglichen zue guetem wochenlich rats- oder verhörtag angesetzt haben. darauf denn jeder sein nottwendigkait fürbringen mag.
Wutzel, Rechtsqu. Eferding
63, 30
(
moobd.
,
1597
):
Es solle auch mein vnnd meiner erben stattrichter samt dem rath wochentlich ainen rathtag halten vnnd alles, was zuhanndlen vonnötten [...], mit getrewen vleiß anhörn vnnd abhandlen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1579
):
Denen rathsfreinten wirdet hiemit ernstlich injungiert, das sie denen angekinten rathstägen embsigen beiwohnen.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. ;
Geier, Stadtr. Überl. ;
Wutzel, a. a. O.
55, 46
;
Öst. Wb.
3, 44
.