ratsbuch,
das
;ratbuch
.›im Auftrag eines städtischen Rates als Buch geführtes Verzeichnis von Beschlüssen, Rechtsgeschäften und anderen rechtsrelevanten Vorgängen‹; vgl. (
der
) 5; 11, zu 3.Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
etw
. (z. B. eine bestallung / einkindschaft
) in das r. (ein)schreiben / verzeichnen, etw. im r. sich erfinden, etw. nach den ratsbüchern beschreiben
; die ratsbücher des alten rates
; das alte r
.Belegblock:
soll dieselb einkintschafft vñ abred in vnnser Ratsbuͦch sonderlich zu solichem verordent ingeschriben [...] werden.
Wie die uon Mellingen von denen von Zuͥrich und von Lutzern erobert sint worden, dz ist in des ratbuͦch Tzuͥrich geschriben, als hie nach stat.
rahtsbuch / darinnen verzeichnet wirdt / was geordnet vnd gethan wirdt.
und betzeug mich hiemit bei Gott [...], daß ich solichen handel nach aines erbern rats alten rats⸗ und baumaister⸗biechern [...] zu dem warhafftigisten nach historischer art beschreiben und volfieren will.
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Vgl. ferner s. v. .