ratsam,
Adj.
1.
›angemessen, sinnvoll; vernünftig; empfehlenswert‹; meist prädikativ gebraucht; bei Luther speziell: ›sparsam; wirtschaftlich‹; zu (
der
) 1.
Bedeutungsverwandte:
(Adj.) 15, 1, ; vgl. 2, 2.
Syntagmen:
es ist nicht r
. [+ Infinitivsatz / Hauptsatz],
es ist nicht r., das [...], mit etw. r. sein
;
das ratsame volk
.
Wortbildungen:
ratsamkeit
›Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit‹ (dazu bdv.: vgl. 2).

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor.
808, 20
(
Lübeck
1639
):
Es ist nicht rathsam / ein schwere Sach auff ein vngewiß Gluͤck anfangen.
Luther, WA (
1525
):
was zorn ist, muͤs ernst heyssen, was geytz ist, muͦs ratsamkeyt heyssen.
Ebd. (
1544
):
er wil, das man sol Gottes gaben nicht unnuͤtzlich verschwenden, sondern damit ratsam sein und der fuͤlle [...] wol brauchen.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
581, 2387
(
Magdeb.
1608
):
Es wer auch rathsam / nuͤtz vnd gut / | Das man lieber Geld geb denn Blut.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
Man will ins gemein darvor halten / daß es nicht rathsamb seye / die Beklagten zur Beicht vnd absolution anzumahnen.
Peil, a. a. O.
555, 1545
.
2.
›Hilfe, Rat gebend; beratend, unterstützend‹; zu (
der
) 1.
Bedeutungsverwandte:
2, ; vgl. 2.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1536
):
Lienhart Umbach, zunftmaister [...], gar ain ratsamer, frommer mann von stattlicher, großer person.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1523
):
[
ain richter
soll]
den verwesern in allen dingen, so dem hal und allen seinen verwantn zue gehort, hilflich, beistendig und ratsam sein in feur und wasser.
Baumann-Zwirner, Augsb. Volksb.
1991, 386
.