rapier,
das
;
–/-e
;
aus
frz.
rapière
›Fechtwaffe, Degen‹
(
Duden, Das gr. Fremdwb.
2007, 1143
).
›Degen‹ (eine Hieb- und Stichwaffe).
Seit dem mittleren Frnhd.
Bedeutungsverwandte:
(
das
), ; vgl.
1
1,
2
, , 1.
Syntagmen:
das r. an der seite tragen, durch jn. stechen / stossen, in die scheide stecken, jm. sein r. ausziehen / nemen
;
jn. mit rapieren schlagen, jm. mit dem r. einen stich tun
;
das lange / vergüldete r
.
Wortbildungen:
rapierklinge
.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor.
836, 6
(
Lübeck
1639
):
Von vngleichen sagt man: [...] Man steckt offt in verrissene Scheide ein verguͤldt Messer oder Rapier.
Luther, WA (
1539
):
D. Martinuum, predigt mir ex libro, hore nu juncker Hans mit dem Rapier.
Diehl, Dreytw. Essl. Chron. (
schwäb.
,
1557
):
die Welschen habenn nitt gnugsam mogen wyrgen, morden, die toden kerper, so schon dagelegen, durchstochen mitt den rappirenn.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
):
seind underhalb Fridberg in 3 mitburger angefallen und haben im sein rappir ausgezgen und im darmit in den kopf bei dem schlaff ein bese wunden gehauen.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
698
(
oobd.
,
1607
/
11
):
1 spannische rapirklingen.
Ebd.
704
:
1 rapyrclingen mit einem rhor zum schiessen gericht.
Blümcke, Hans. Gesandtsch. ;
Skála, Egerer Urgichtenb.
115, 6
;
Diehl, a. a. O. ;
Vgl. ferner s. v. 1.