rabusch,
rabisch,
der
;–/-Ø
;›Kerbholz; Holzstock, in den man Vermerke zum Zweck der Verrechnung einkerbt‹.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
.5, 1115
Syntagmen:
einen r. bringen / füren / haben / vorlegen, jm. einen r. geben / lassen
; (jm.) etw. an / auf den r. schneiden, j. etw. auf einen r. borgen, etw
. (Subj.) auf dem r. ausständig sein, etw. in die r
. (Pl.) einschreiben / schneiden
; der ordentliche r
.Belegblock:
wann man dann also gelondt, sol der schichtmeister und ambtleuth allwege auf den rabisch sneiden lassen.
es sollen auch die geordenten schichtmeister kegen iren steigern rabusch haben unnd vorbrengen, wie vil hewer und arbeiter ein yeder die woche gehapt had.
ist dem Mÿrtsche wÿde [...] dŭrch seÿnen dÿner [...] noch gelassen worden eÿn Rabÿsz aŭsz vorlsz des herren Rÿchters pro fl. 32.