rabusch,
rabisch,
der
;
–/-Ø
;
zu
mhd.
rabusch
›Kerbholz‹
(), dies aus
slaw.
rabuše
(u. Ä.)
›Kerbholz‹
().
›Kerbholz; Holzstock, in den man Vermerke zum Zweck der Verrechnung einkerbt‹.
Zur Sache:
Lex. d. Mal.
5, 1115
.
Bedeutungsverwandte:
1, , , ; vgl. (
die
) 2.
Syntagmen:
einen r. bringen / füren / haben / vorlegen, jm. einen r. geben / lassen
;
(jm.) etw. an / auf den r. schneiden, j. etw. auf einen r. borgen, etw
. (Subj.)
auf dem r. ausständig sein, etw. in die r
. (Pl.)
einschreiben / schneiden
;
der ordentliche r
.

Belegblock:

Helbig, Qu. Wirtsch.
4, 103, 20
(
md.
,
1492
):
wann man dann also gelondt, sol der schichtmeister und ambtleuth allwege auf den rabisch sneiden lassen.
Ermisch, Sächs. Bergr. (
osächs.
,
1479
):
es sollen auch die geordenten schichtmeister kegen iren steigern rabusch haben unnd vorbrengen, wie vil hewer und arbeiter ein yeder die woche gehapt had.
Rechn. Kronstadt (
siebenb.
,
1546
):
ist dem Mÿrtsche wÿde [...] dŭrch seÿnen dÿner [...] noch gelassen worden eÿn Rabÿsz aŭsz vorlsz des herren Rÿchters pro fl. 32.
Ermisch, a. a. O. ;
Schmitt, Ordo rerum
234, 17
;
Winter, Nöst. Weist. ;
Veith, Bwb. ;