pfaffenkind,
das
.
›uneheliches, aus einer Verbindung mit einem Pfaffen, Priester hervorgegangenes Kind‹;
zu 1, 1.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk.
2, 411, 27
(
hess.
,
1565
):
es soll kein bastert oder pfaffenkindt oder einer, der unehrlich geborn ist, in unsere zunft auffgenommen werden.