orenbeichte,
die
:
-Ø/–
.
›Ohrenbeichte, Bekenntnis begangener Sünden vor einem zur hörenden Entgegennahme des Bekenntnisses und zur Lossprechung von Sündenschuld kirchlich befugten Geistlichen‹; die (wenigen, ausschließlich protestantisch motivierten) Belege zeigen eine kritische Haltung gegenüber der Ohrenbeichte unter den Aspekten ihrer biblischen Begründung, des Zwanges, der Bezahlung;
zu 5, 1.
Syntagmen:
die o. einfüren / unterlassen, (nicht) verwerfen, got die o. (nicht) befolen haben
;
die o
. (Subj.)
jm. gefallen, ungezwungenlich sein, in der schrift verfast sein (sollen)
;
für die o. lon erfordern, ein heilsames ding um die o. sein, jn. zur o. dringen
;
die bäbstische / mündliche o
.;
der anfang, das ende der o
.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu. (
nobd.
1524
):
Zuͦr orenbicht hat man uns gdrungen, | So sie doch solt sein ungezwungen, | Zuͦ gleich wie dan der glaub auch ist: | Dan zwang macht keinen guͦten christ.
Sachs , Überschrift (
Nürnb.
1562
):
Der ohrenbeicht anfang und end.
Ebd. :
Daß ein sünder die seine sünd | Solt einem diacon bekennen | Und frey nach einandr her-nennen, | Wie [...].
Ebd. (
1524
):
Solt so ein groß nöttig und heylsam ding umb die ornbeicht sein, [...], so mußt es von not wegen klärer in der schrifft verfast sein.