offiziant,
der
.
›Inhaber eines kirchlichen Amtes‹ (meist) oder ›Träger einer weltlichen Funktion‹, jeweils auf einer unteren bis mittleren Hierarchieebene; speziell: ›Stellvertreter des Pfarrers‹.
Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte
(bzw. Orientierungsfeld): , , , 1; 3.

Belegblock:

Koeniger, Sendgerichte (
rib.
,
n. 1567
):
dem pastor oder dem officianten, welcher in der kirchen in des pastors statt ist, dass er der kirchen oder gemeinden mit gottes wort, lehr und that also vorsteh [...].
Ebd. (
um 1567
):
derselbiger ist verbunden, wan der pastor oder officiant krank [...] ist, allen dienst in der kirchen zu verrichten, es seie mit den heiligen sacramenten kranken oder gesunde zu berichten, kinder zu taufen, missen, metten, vesper, salve und tenebrae zu singen.
Buch Weinsb. (
rib.
,
1574
):
vur officianten und beginen zu offern 13. alb.
Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1593
/
4
):
Wenn seines, des stadtschreibers, salarium verfallen, solle ihme solches zu seiner zeit vom renthmeister wie den burgermeistern und andern officianten gegeben werden.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 125, 24
(
schwäb.
,
1554
):
daß ihr einem er, magistrat der rechsstadt Biberach [...] und in deßen namen denen gesezten pflegeren des hospitals, auch ihren nachgesezten officianten in allen befehlen, [...] getreu und gewärtig seyn [sollen].