obstringieren,
V.;
aus
lat.
obstringere
›zuziehen, [...]‹
(
Georges
2, 1276
).
›(etw.) zusammenbinden, verknüpfen‹; ütr.: ›jn. einem anderen verpflichten, von ihm abhängig machen‹.
Bedeutungsverwandte:
, (jeweils zur Ütr.).

Belegblock:

Rot
332
(
Augsb.
1571
):
Obstringirn, Zusamen stricken / zusamen knüpfen / zambinden. Jtem einen gegen jm verbinden vnd verpflüchten / mit ayd vnd glübt anhengig machen.