obsignieren,
V.
›etw. mit einem Siegel, Petschaft versehen‹.
Bedeutungsverwandte:
, , ; vgl. 1, 1.
Wortbildungen:
obsignation
(dazu bdv.: ),
obsignator
.

Belegblock:

Rot
332
(
Augsb.
1571
):
obsignirn, Versiglen / verpetschafften / verzeichnen / zumachen. Obsignation, Versiglung / vergwisung. Obsignator vn̄ obsignatores. Zeugen / so sich in einem erbgemecht oder vertrag der parteyen / vnterschreiben.