obsignieren,
V.
›etw. mit einem Siegel, Petschaft versehen‹.
Belegblock:
obsignirn, Versiglen / verpetschafften / verzeichnen / zumachen. Obsignation, Versiglung / vergwisung. Obsignator vn̄ obsignatores. Zeugen / so sich in einem erbgemecht oder vertrag der parteyen / vnterschreiben.