obhanden,
Adv.
›vorhanden, gegeben, existierend‹.

Belegblock:

Mieder, Lehmann. Flor.
878, 13
(
Lübeck
1639
):
gute getrewe wachtsame Hund zu halten / die jhn / so Gefahr vnd Schaden obhanden / zur auffsicht ewecken.
Oorschot, Spee/Schmidt. Caut. Crim. (
Frankf./M.
1649
):
Der Commislarius [...] sagt sie wisse sich zu erinnern / auß was Vrsachen sie in Gefaͤngnuß gelegt / diese vnd jene indicia seyen gegen sie obhanden.