obertor,
das
;
–/
-e
.
›Tor‹ (einer Stadt oder eines Gebäudes); ›Türsturz; Stadttor‹; der Türsturz hat Zeichenfunktion; zu (Adj.) 1, (
das
) 1.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Hes. 9, 2
(
Wittenb.
1545
):
es kamen sechs Menner auff dem wege / vom Oberthor her.
Froning, Alsf. Passionssp. (
ohess.
,
1501ff.
):
Des lammes (blut) saltu rein | Under die sweln der thoren lein, | Dar zu uff die oberthore.
Dinklage, Frk. Bauernweist.
99, 14
(
nobd.
,
15. Jh.
):
ob ein man sein gut wolt ufgeben und die herren das nicht ufnemen wolten, so soll er 2 ₰ uf die oberthore legen und davon zcihen.