oberpfleger,
der
.
›Person, die mit der „Oberaufsicht über alle Vormundschaftspflegen und über alle Pflegen städtischer Anstalten“ [in Augsburg] betraut war‹ (so Anm. 3 zu ); zu (Adj.) 5, 3.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1563
/
4
):
da ward es verwilliget, daß wir das groß Brechhaus solten aufthun. da redten wir die pfleger über das Spital, unsere oberpfleger, an, daß sie uns zwen spitalwegen vergunten.