nebenzu,
Adv.
›daneben, nebenher, seitwärts; nicht ordnungsgemäß‹; vgl. (Präp. / Adv.) 3a.
Bedeutungsverwandte:
1.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Naͤbend zuͦ / Aussert der waal oder gwonheit vnd raͤchtem ordenlichen brauch.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1560
):
vor den rennrossen her trumel und pfeiffen und nebenzuͤ die stattknecht, gassenknecht und scharwachter.
Chron. Augsb. Anm. 3 (zu
1562
):
die 6 statknecht und vogtsdrabanten send nebenzu und hindennach gangen aufs Rathaus in die Eisen hinab.