matland,
auch
mattenland
,
das
.
›Wiesenland‹;
zu
1
, 4.
Bedeutungsverwandte:
1
3, 1; vgl.
1
.
Alem.; Rechts- und Wirtschaftstexte.

Belegblock:

Kläui, Urk. Kaiserstuhl
324, 20
(
halem.
,
1602
):
der Teil,
daruff ein huß [...] gestanden [...], jezunder aber zuo mattenland gemacht worden, ist zehntbar.
Rennefahrt, Gebiet Bern (
halem.
,
1603
):
derselben jeder sölle järlich von einer jucharten räben, [...], und von jedem mansmat oder mattlandt, so sich wässeret, zwen bz, [...] entrichten.
Ders., Recht Laupen (
halem.
,
1674
):
daß diser anschlag zuͦ gelt sich auf den jetzigen bezirck und darinn begriffne mattstuck allein erstrecken, hiemit einiche acheren in mattland zuͦ verenderen nit zuͦgelaßen sein solle.
Merz, Urk. Wildegg
197, 9
.