malzmaler,
der
.
›Zubereiter des Malzes; Betreiber einer Malzmühle‹; zu (
das
),
2
1.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
151, 36
(
osächs.
,
1570
/
7
):
sollen in solcher muhlen [...] drei scheider, drei helfer, drei malzmahler [...] gehalten werden.
Ebd.
154, 3
:
Von jedem malz, so in die stadt Neudresden gemahlen wirdet, soll uns 4 gr. fuhrlon und den malzmahlern 3 gr.