leibshaft,
die
.
›die einem Gläubiger erteilte Ratserlaubnis, nach erfolgloser Pfändung den Schuldner zur Zahlungserzwingung in Schuldhaft nehmen zu lassen“ (
Rwb, s. u.
)‹; zu
1
4, (
der/die
) 7.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
eine l. erlangen
.

Belegblock:

Hulsius (
Nürnb.
1596
):
Hafft / leibshafft / verpfendung.