kux,
kukes,
der
;
-es/-Ø
, wohl infolge von Ekthlipsis;
zur Etymologie s. ;
; große Schreibvarianz; s. auch .
›Wertpapieranteil an einem Bergwerk, Teil einer Grube‹.
Wirtschaftstexte, auch bergbaubezüglicher Art.
Bedeutungsverwandte:
1; vgl. , 8.
Syntagmen:
einen k. bezalen / kaufen / lösen / machen / nemen / schreiben / (ver)bauen / vergucken / verkaufen / verlegen, jm. einen k. geben / zubringen / zuschreiben
;
jn. eines kuxes gewären
;
etw.
(z. B. Geld)
auf einen k. anlegen, etw. auf einem k. verteilen
;
halber k
.
Wortbildungen:
kuxkränzlen
›mit Bergwerksanteilen handeln‹,
kuxkränzler
,
kuxpartieren
›ohne Genehmigung mit Bergwerksanteilen handeln‹,
kuxpartierer
(a. 1573),
kuxteil
(seit 1507),
kuxteilung
(seit 1507),
kuxverkaufen
(seit 1554),
kuxverkäufer
(a. 1565).

Belegblock:

Helbig, Qu. Wirtsch.
4, 92, 23
(
md.
,
1477
):
das [...] Peter Stenger [...] 1 kucks [...] gekoufft und [...] beczalt und mit ettlicher wlkor von stund vergnuget habe, sulchs kucks konne er nicht gewereth werden.
Ebd.
147, 25
(
1589
):
dass etzliche nicht allein in unseren Landen [...] sondern auch ausserhalb derselben Kuckus und Bergtheil verkaufen sich anmassen.
Ebd.
148, 29
:
Sollten aber auch die verordenten und geschworenen Kuckus-Krentzler [...] die Leute [...] bevortheilen.
Buch Weinsb. (
rib.
,
1593
):
haben fatter und sohn groisse gutter und kuckucken im bergwirk [...] gehat.
Peil, Rollenhagen. Froschm.
169, 3851
(
Magdeb.
1608
):
Jch solt mein antheil daran haben | Wenn ich etlich Kuchs loͤsen wolt.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
147, 20
(
omd.
,
1554
/
1663
):
wo etwa von ihnen verdächtige händel vermarckt, denen wirdt nicht erlaubet, insonderheit die sich des kuckspartirens befleißigen undt den krenczlern in ihr ambt greifen.
Ebd.
154, 17
:
Bergkmeister undt geschwornen enthalten sich deß kuckskrentzelns genzlich vor sich selbsten.
Ermisch, Sächs. Bergr. (
osächs.
,
1500
; Hs.
17. Jh.
):
der schichtmeister [...] solle [...] es sey ein halber kukes, einer oder mer [...] nicht mer dann sechs newe pfenning nemen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1541
):
so sollen die gewercke dem herren desselben grunds zwei kuckus ganz frei verbauen.
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
156, 21
;
Löscher, a. a. O.
97, 63
;
Ermisch, a. a. O. ;
Wutke, a. a. O. ;
Veith, Bwb. .
Vgl. ferner s. v. (
die
) 8.