kustern,
V.
›etw. (Wein) prüfen‹;
vgl.
2
.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 556, 24
(
schwäb.
,
1600
):
es soll kein wiert einichen wein einlegen one vorwissen eines [...] befelchhabers, welche alsgleich bei iren ayden die wein kustern.