kunkelstube,
die
.
›Spinnstube‹; auch: ›liederliche Gesellschaft‹;
Wobd.
Bedeutungsverwandte:
, , ; vgl. .
Syntagmen:
eine k. abstricken / dulden / halten / verbieten
;
sich der k. bemüssigen
;
jn. in eine k. füren
;
nächtliche k.

Belegblock:

Pfeiffer-Belli, Murner im Glaubensk.
3, 57, 22
(
Luzern
1528
):
denn vns ist zuͦ wissen gethon worden, das ein solche disputation vnd kunckel stub vorhenden was.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1502
):
welche auch ohn erlaubnuss ein körz- oder gunckelstuben halten bei nächtlicher weyle, soll das büesen.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
In den kunkelstuben do hat er vil geferts gehapt.
ein junge, ledige, gewachsne dochter [...] het der knecht im haus den abendt [...] in die kunkelstuben gefürt.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1578
):
sollen [...] alle zusamenschlupfen, sonderlich bey der nacht, die kunckelstuben, die knecht zun mägden und mägd zun knechten zue gehen, alleß verbotten und abgestrickt sein.
Vgl. ferner s. v. .