inhendig,
Adv.
nur als Synt.
inhendig haben
belegt: ›etw. in den Händen haben, besitzen‹;
vgl.
2
.
Bedeutungsverwandte
(zum Syntagma) (V.) 1.
Syntagmen:
etw
. (
den brief / reichtum, die verwaltung, das haus / gut / siegel
)
i. haben.

Belegblock:

v. Keller, Ayrer. Dramen  (
Nürnb.
1610
/
8
):
Iedoch weil wir haben inhendig | Den grösten Reichthumb an Silber vnd Golt.
Chron. Augsb. Anm. 1 (
schwäb.
,
1544
/
5
):
was inen von des reichs wegen empfolchen worden und sie inhendig gehapt.