hervorgeben,
V.,
unr, abl.
›etw. (ein Buch, eine Schrift) veröffentlichen, herausgeben‹;
vgl. am ehesten 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 2, 14, 2, 3, 1.

Belegblock:

Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
Sie giebt der luͤsternden Jugend die Limam Ciceronianam wieder hervor.
M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Ist aber meine meinung nicht / durch hervorgebung dero⸗selbten / jenes ohnvergleiche Astronomische Werck [TABULÆ RUDOLPHI] abzuschaffen.