herschaftssache,
die
.
wohl: ›Rechtsstreit mit Bezug auf die Obrigkeit, den Grund-, Lehns- oder Dienstherren‹;
vgl.
2
3; 4.

Belegblock:

Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1539
):
Es soll kein vrtheyl [...] hinin für rath gar durch iemants geappelliert noch gezogenn werden, vorbhalten ansprachen, so herrschafft sachen, zinß vnd zehennden betreffennd.