herein(er)brechen,
V., unr. abl.;
im Basisverb wohl Zusammenfall von
brehen
und
4
brechen
.
besonders von Naturerscheinungen: ›anbrechen, beginnen‹; verstärkt: ›plötzlich und unerwartet eintreten‹;
vgl. 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 3, 2, 1, (V.) 6.

Belegblock:

Luther, WA Tr. (
1533
):
der jüngste Tag bricht schon herein und die Engel rüsten sich zum Streit.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
263, 32
(
Nürnb.
1548
):
wenn ein Christ / gleich yetzt den todt fuͤr augen sihet / der wie ein vngestuͤm̄e flut herein bricht.
Fuchs, Murner. 4 Ketzer
2764
(˹wohl
Straßb.
˺
1509
):
Als nun der tag her jnhaͤr brach.
Fuchs, a. a. O.
737
.