heimsagen,
V.
1.
›jm. etw. aufkündigen‹; speziell: ›einen mit einem Grundbesitzer oder Lehensherrn geschlossenen Pacht- oder Lehensvertrag aufkündigen‹.Belegblock:
Spätes Frnhd.
Belegblock:
der ander aber solle [...] fleissig merken was ausgetragen und zu halten gebotten würdet, damit er dasselbe seinem nachbarn haimbzusagen wisse.
Winter, Nöst. Weist. ;