grenzen,
V.
1.
›sich wohin erstrecken, ausdehnen; die Grenzen eines Gebietes kontrollieren und festsetzen, (neu) festlegen‹.
Bedeutungsverwandte:
1, 1, .

Belegblock:

Lohmeyer, K. v. Nostitz (
preuß.
,
1578
):
Wie ich den herbst [...] mit denen von Kreutzpurg, Pogkeraurn und andern grenitzt, do hatten sich die paur von Pagkerau geschlagen.
Turmair (
Nürnb.
1522
):
wie weit sich das Bairnland vor zeiten gestreckt und gegränizt hat, und das mit der zeit vil mêr, dan itziger gemeiner bairischer gezirkt begreift.
Maaler (
Zürich
1561
):
Marchen / Grentzen.
Rot
325
(
Augsb.
1571
):
Limitirn, Durchweg machen / vnter machen / außzylen / sich etwo hin enden / grentzen.
2.
›an etw. / jn. anstoßen, eine gemeinsame Grenze mit jm. haben; sich jm. nähern‹.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Appropinquare. Genahen naheren ¶ zulenden zunähern ¶ grentzen ruͤren.
Conterminare. Grentzen letzinen.
Grentzen / anstossen vnd anreinen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Grenzen / angrenzen / anstossen / anreinen [...] Die mit einander grentzen / contermini.
3.
›etw. abgrenzen, unterscheiden, trennen‹.
Bedeutungsverwandte:
2, (V.) 3.

Belegblock:

Grentzen / vnderscheiden / Limiter, Definire.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Grenzen / vnderscheiden / vntermarcken / terminuare, definire.