gifter,
der
;-s/–
.1.
›Stifter (eines Kirchenschatzes); Förderer (einer Kirche); Überlasser (eines Gutes)‹; vgl. (die
) 1a; 1b.Belegblock:
also guit leddig wirt, soll alsdan der erbgenam, kauffer oder begaffter schuldich sein alsolche churmoit [...] binnen sieben taegen nach doit kauffers oder giffters mit dem besten pferdt [...] zuuertedingen.
in meinung herrn Joannem Funckium, den probsten zu s. Margareten daselbst, anzutreffen, der war gifter der thesaurien ad Gradus als ein probst.