gifter,
der
;
-s/–
.
1.
›Stifter (eines Kirchenschatzes); Förderer (einer Kirche); Überlasser (eines Gutes)‹; vgl. (
die
) 1a; 1b.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 3, , 2, 1, , 2, 2.

Belegblock:

Grimm, Weisth. (
rib.
,
1544
):
also guit leddig wirt, soll alsdan der erbgenam, kauffer oder begaffter schuldich sein alsolche churmoit [...] binnen sieben taegen nach doit kauffers oder giffters mit dem besten pferdt [...] zuuertedingen.
Buch Weinsb. (
rib.
,
1569
):
in meinung herrn Joannem Funckium, den probsten zu s. Margareten daselbst, anzutreffen, der war gifter der thesaurien ad Gradus als ein probst.
Koeniger, Sendgerichte (
mosfrk.
,
17. Jh.
):
das alsdan die klag oder misell vor unsern ehrwürdigen hern zu s. Mergen als einem giffter und wahren pastorn unser kirchen bracht solle werden.
Schmidt, St. Kastorst.
2, 285, 7
;
2.
s. (
die
) 4.