gesellenbüchse,
die
.
1.
s. 7.
2.
›Kasse der Gesellen eines Handwerkes‹;

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk.
2, 349, 26
(
hess.
,
1604
):
Daß zu itzt von newem aufgerichter gesellenbüchßen järlichs zween meyster, ein alter und einer von den jungen, undt jedes quartal zween auß den gesellen zu buchßenmeystern erwehlet werden sollen.
Ebd.
2, 269, 15
.