geschenken,
V.
1.
›jm. etw. als Geschenk geben, zuteil werden lassen‹;
vgl. 1; 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 1, , 1, .
Wortbildungen:
geschenkt
(dazu phras.:
das geschenkte handwerk
›Handwerk, in dessen Herberge ein Zehrpfennig für die Weiterreise gereicht wurde‹ [dazu ggs.: ];
der geschenkte junge ›Junge, dem ein Zehrpfennig gereicht wurde‹; der geschenkte handwerker ›Handwerker, dem ein Zehrpfennig gereicht wurde‹; die geschenkte woche
›Zeitraum, in dem ein Zehrpfennig gereicht wurde‹),
geschenkung
›Bestechungsgeschenk‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1524
):
Nicht grosser gute kund er uns geschencken, | da bey wyr seyn soln gedencken.
Schmidt, Frankf. Zunfturk.
2, 300, 38
(
hess.
,
1549
):
eß sollen hinfur die jungen alle vier wuchen ein mal schenck halten, eß were dan kein geschenckter jung vorhanden, das sich derhalben die schencke lenger verziehen muste. [...]. So aber ein frembder junger in dieser statt zwuschen den geschenckten vier wuchen viertzehen tage arbeit bekomen hette, mag er [...].
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
die censores wurden auch gleichsfalls mit den geschenckungen bestochen.
2.
›jm. etw. nachlassen, erlassen, nachsehen‹.

Belegblock:

Schweiz. Id. (a. 
1432ff.
).