geruhsam,
Adj.;
schwach belegt.
1.
›friedlich, ohne Störung; ruhig, gelassen (im Sinne von
gerüwig
3)‹.

Belegblock:

Qu. Brassó
5, 133, 44
(
siebenb.
,
1550
):
fleissig zu bitten, dass wir unter ihnen ein geruesames Leben führen.
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß .
2.
›rechtlich unangefochten, nicht anhängig‹;
Gegensätze:
.

Belegblock:

Köbler, Ref. Nürnberg
172, 3
(
Nürnb.
1484
):
so sol dauor die geruͦsam habe oder Recht. die nit spennig were. fuͤrgenomen werden.
Piirainen, Stadtr. Sillein
164, 38
(
sslow. inseldt.
,
1418
):
er schal fridlich / daz selbe besiczn̄ myt gemache vnd gerusam.