gemeinbuch,
das
.
›Buch mit Ordnungen, Satzungen, Gesetzen einer Gemeinde‹; zu 2; vgl. (
die
) 2; 3.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1629
):
darauf ist das gmainbuech in mit- und beisein ainer ganzen ersamben nachparschaft angefangen worden.
Öst. Wb.
3, 1252
.