geldschwein,
das
.
›Schwein als Steuer- oder Zinsabgabe‹; zu (
das
) 4.

Belegblock:

Boner, Urk. Brugg
90, 17
(
halem.
,
1433
):
nie mer zinß dauon geben denn 11 muͥtt ein vierteil kernen, dritthalb pfund fuͥr ein geltswin, ein vaßnacht- vnd zwey hersthuͤnre vnd drissig eiger.